Ein behindertengerechter Aufzug ist weit mehr als „ein Lift, in den ein Rollstuhl passt“. Er muss Menschen mit eingeschränkter Mobilität selbstständige, sichere und intuitive Nutzung ermöglichen – vom Einstieg über die Bedienung bis zur Ausfahrt. Genau dafür gibt es klare Normen und Planungsgrundlagen wie DIN 18040 und DIN EN 81-70 für Personenaufzüge sowie EN 81-40 und EN 81-41 für Treppen- und Plattformlifte.
Lehner Lifttechnik entwickelt und liefert dazu passende Lösungen: von Rollstuhlliften und Plattformtreppenliften bis zu vertikalen Plattformliften wie Sigma, Elevex oder der Liftboy-Serie, die speziell für Personen mit eingeschränkter Mobilität ausgelegt sind.
- Was bedeutet „Aufzug behindertengerecht“ eigentlich?
- Normen & Anforderungen: DIN 18040, EN 81-70 und EN 81-41
- Einsatzbereiche: Öffentliche Gebäude, Wohnbau und Einfamilienhaus
- Behindertengerechter Aufzug mit Plattformlift – wenn der klassische Aufzug nicht passt
- Wichtige Ausstattungsmerkmale eines behindertengerechten Aufzugs
- Planung in der Praxis: So unterstützt Sie Lehner Lifttechnik
- Fazit: Technische Normen mit Alltagstauglichkeit verbinden
- FAQ – Häufige Fragen zum „Aufzug behindertengerecht“
Was bedeutet „Aufzug behindertengerecht“ eigentlich?
Der Begriff „behindertengerecht“ ist rechtlich nicht exakt geschützt, wird aber im Aufzugsbereich meist dann verwendet, wenn ein Aufzug so ausgeführt ist, dass Menschen mit Behinderung ihn in üblicher Weise, ohne besondere Erschwernis und im Regelfall ohne fremde Hilfe nutzen können. Genau dieses Ziel formulieren barrierefreie Bauvorschriften wie DIN 18040 für Gebäude und Wohnungen.
Für Aufzüge bedeutet das konkret:
- Ein Rollstuhl kann ohne Rangierakrobatik einfahren und wenden.
- Türbreiten, Kabinenabmessungen und Traglast sind auf Rollstühle und Begleitpersonen ausgelegt.
- Bedienelemente sind in Sitz- und Stehhöhe erreichbar und verständlich.
- Es gibt optische und akustische Signale sowie tastbare Informationen.
In der Praxis spricht man von einem „behindertengerechten Aufzug“, wenn mindestens die Anforderungen an einen barrierefreien Aufzug gemäß DIN EN 81-70 und den entsprechenden Verweisen in DIN 18040 erfüllt sind – oder wenn Plattformlifte gemäß EN 81-40 / EN 81-41 auf diese Zielgruppe abgestimmt sind.
Normen & Anforderungen: DIN 18040, EN 81-70 und EN 81-41
Drei Normengruppen bilden das Fundament für behindertengerechte Aufzüge und Plattformlifte.
DIN 18040: Barrierefreies Bauen
DIN 18040-1 (öffentlich zugängliche Gebäude) und 18040-2 (Wohnungen) legen fest, wann ein Gebäude als barrierefrei gilt. Für mehrgeschossige Bauten fordert die Norm u. a., dass mindestens ein Aufzug so dimensioniert ist, dass er Rollstuhl und Begleitperson aufnehmen kann und von allen barrierefreien Bereichen stufenlos erreichbar ist.
DIN EN 81-70: Zugänglichkeit von Personenaufzügen
Die Norm EN 81-70 beschreibt, wie ein behindertengerechter Personenaufzug gestaltet sein muss:
| Anforderung | Details (Typ 2 – Standard Neubau) |
|---|---|
| Kabinenabmessungen | ca. 1100 × 1400 mm |
| Lichte Türbreite | mind. 900 mm |
| Kapazität | 1 Person im Rollstuhl + Begleitperson |
| Bedienelemente | ca. 90–110 cm Höhe, taktil / Braille |
| Signale | Akustische & optische Etagenanzeige |
| Ausstattung | Handläufe, rutschhemmender Boden, Kontraste |
EN 81-40 und EN 81-41: Treppen- und Plattformlifte
Treppen- und Plattformlifte – also die typischen Produkte von Lehner – gelten rechtlich als „Maschinen“ und fallen unter andere Normen:
- EN 81-40: Treppen- und geneigte Plattformlifte
- EN 81-41 / ÖNORM EN 81-41: Vertikale Plattformlifte für Personen mit eingeschränkter Mobilität
Sie regeln u. a. Sicherheit (Not-Halt, Quetschschutz, Absturzsicherung, Notablass), Plattformgrößen für verschiedene Rollstuhltypen, Tragfähigkeit, Geländer, Türen und Bedienung.
Einsatzbereiche: Öffentliche Gebäude, Wohnbau und Einfamilienhaus
Normen und Ratgeber unterscheiden drei typische Einsatzfelder für behindertengerechte Aufzüge:
Öffentlich zugängliche Gebäude
In Ämtern, Arztpraxen, Bildungs- und Kulturgebäuden gelten strenge Anforderungen nach DIN 18040-1 und EN 81-70 – inklusive mindestens eines Aufzugs Typ 2 oder größer.
Mehrfamilienhäuser und Wohnanlagen
Barrierefreie Erreichbarkeit der Wohnungen, insbesondere bei altersgerechtem oder betreutem Wohnen – häufig als Kombination aus Personenaufzug im Treppenhaus und ergänzenden Plattformliften in einzelnen Bereichen.
Einfamilienhäuser und kleine Objekte
Hier wird „Aufzug behindertengerecht“ oft weiter gefasst und umfasst Homelifte, vertikale Plattformlifte und Plattform-Treppenlifte.
Gerade im privaten Bereich sind Plattformlifte häufig die wirtschaftlich sinnvollere Alternative zu einem klassischen Personenaufzug – bei vergleichbarem Nutzen im Alltag für rollstuhlnutzende Personen.
Behindertengerechter Aufzug mit Plattformlift – wenn der klassische Aufzug nicht passt
Ein konventioneller Personenaufzug nach EN 81-70 ist nicht immer die optimale Lösung: begrenzter Platz im Treppenhaus, hoher baulicher Aufwand (Schacht, Grube, Maschinenraum) und bei Nachrüstung im Bestand oft unverhältnismäßig aufwendig. Hier setzen die Plattformlifte von Lehner Lifttechnik an.
Behindertengerechten Aufzug oder Plattformlift planen?
Senden Sie uns Fotos oder Pläne Ihrer Einbausituation – wir beraten Sie gemeinsam mit einem regionalen Partner zur besten Lösung.
Wichtige Ausstattungsmerkmale eines behindertengerechten Aufzugs
Unabhängig davon, ob es sich um einen klassischen Personenaufzug oder einen Plattformlift handelt: Ein wirklich behindertengerechtes System zeichnet sich durch bestimmte Merkmale aus, die in Normen wie EN 81-70 sowie EN 81-40/41 angelegt sind.
| Merkmal | Anforderung |
|---|---|
| Kabinen-/Plattformgröße | Platz für Rollstuhl inkl. Wendebewegung und ggf. Begleitperson (z. B. 1100 × 1400 mm nach EN 81-70 Typ 2) |
| Barrierearme Zugänge | Möglichst schwellenfreie Ein- und Ausfahrten, angepasste Rampen bei Plattformliften |
| Bedienelemente | Ergonomische Höhe (ca. 90–110 cm), klar beschriftet, taktil und bei Bedarf mit Braille |
| Signale | Optische und akustische Etagenanzeige, Fahrtrichtung, Türschließvorgänge |
| Sicherheit | Not-Halt, Quetschschutz, Absturzsicherung, Notablass, Notrufsystem |
| Beleuchtung & Handläufe | Gute Orientierung auch für Personen mit Seh- oder Gleichgewichtseinschränkungen |
Planung in der Praxis: So unterstützt Sie Lehner Lifttechnik
Ein „Aufzug behindertengerecht“ ist immer ein individuelles Projekt. Normen geben den Rahmen vor – wie sich dieser in Ihrem Gebäude umsetzen lässt, klären Sie idealerweise gemeinsam mit Fachleuten.
Schritt für Schritt zum behindertengerechten Aufzug
- Bedarfsanalyse: Wer nutzt den Lift? Welche Ebenen müssen erschlossen werden?
- Aufnahme der Einbausituation: Fotos, Maße, Pläne von Treppen, Podesten oder Schächten
- Normgerechte Systemauswahl: Abstimmung auf EN 81-40/41, passende Plattformgrößen und Tragkraft
- Integrations- und Designplanung: Einbindung in Architektur, Witterungsschutz, Abstimmung mit Bauherrschaft
- Montage & Service: Fachgerechte Installation, Einweisung und regelmäßige Wartung
So entsteht Schritt für Schritt ein behindertengerechtes Aufzugssystem, das sowohl den technischen Normen als auch den praktischen Anforderungen Ihres Alltags entspricht.
Fazit: Technische Normen mit Alltagstauglichkeit verbinden
Ein „Aufzug behindertengerecht“ ist kein Marketinglabel, sondern das Ergebnis aus klaren Normen (DIN 18040, EN 81-70, EN 81-40/41), durchdachter Planung von Abmessungen, Bedienung und Sicherheit sowie einer auf Personen mit eingeschränkter Mobilität zugeschnittenen Ausführung.
In vielen Projekten – insbesondere im Bestand, in kleineren Gebäuden oder Einfamilienhäusern – sind Plattformlifte von Lehner Lifttechnik der Schlüssel zu einem behindertengerechten Zugang, ohne die Komplexität eines klassischen Personenaufzugs:
- Plattform-Treppenlifte für vorhandene Treppen
- Vertikale Plattformlifte wie Sigma, StepSaver oder Liftboy für Eingangssituationen, Hochparterre und mehrere Ebenen
- Ergänzt um fachkundige Planung und Service durch erfahrene Partner
Wenn Sie einen behindertengerechten Aufzug oder Plattformlift planen, lohnt sich eine frühzeitige Abstimmung – damit Normanforderungen, Architektur und Alltagspraxis von Beginn an zusammenpassen.
Alle Angaben in diesem Artikel dienen ausschließlich der unverbindlichen Information und erfolgen ohne Gewähr; für weitere Auskünfte kontaktieren Sie bitte direkt Lehner Lifttechnik.
FAQ – Häufige Fragen zum „Aufzug behindertengerecht“
„Barrierefrei“ ist in Normen wie DIN 18040 klar definiert und verweist bei Aufzügen auf Mindestanforderungen nach EN 81-70 (z. B. Aufzugstyp 2). „Behindertengerecht“ ist kein geschützter Rechtsbegriff, wird aber üblicherweise verwendet, wenn ein Aufzug diese oder vergleichbare Anforderungen erfüllt und speziell auf Menschen mit eingeschränkter Mobilität ausgelegt ist – etwa hinsichtlich Kabinenabmessungen, Türbreite, Bedienelementen und Sicherheitsfunktionen.
Für Neubauten mit barrierefreiem Anspruch wird in der Regel mindestens Aufzugstyp 2 nach EN 81-70 gefordert: ca. 1100 mm Breite × 1400 mm Tiefe und 900 mm Türbreite – Platz für eine Person im Rollstuhl und eine Begleitperson. Für vertikale Plattformlifte nennt EN 81-41 vergleichbare Plattformgrößen für verschiedene Rollstuhltypen (z. B. 900 × 1400 mm oder größer).
Rechtlich unterliegen langsam fahrende Plattformlifte (bis 0,15 m/s) der Maschinenrichtlinie und den Normen EN 81-40/41, klassische Personenaufzüge der Aufzugsrichtlinie. Technisch und im Alltag können vertikale Plattformlifte aber eine gleichwertige barrierefreie Erschließung bieten – etwa als behindertengerechter Zugang zu Hauseingang, Hochparterre oder mehreren Etagen, wenn ein Personenaufzug baulich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist.
Für behindertengerechte Anwendungen kommen insbesondere folgende Lehner-Systeme in Frage: Vertikale Plattformlifte wie Sigma für innen und außen, Liftboy-Hublifte für geringere Höhenunterschiede sowie Plattform-Treppenlifte für gerade und kurvige Treppen, wenn ein Schachtaufzug nicht möglich ist.
Welche Variante für Ihr Projekt sinnvoll ist, lässt sich am zuverlässigsten in einem persönlichen Beratungs- und Planungsgespräch klären.





